Liefer- und Versandbedingungen
Lieferbeschränkungen
Bitte beachten Sie, dass wir in diesem Onlineshop nur Bestellungen für Lieferungen innerhalb Österreichs annehmen.
Lieferungen in ein anderes Bestimmungsland führen wir nur nach gesonderter Absprache durch. Bitte kontaktieren Sie uns hierfür direkt per Mail an: info@lexa-pferdefutter.at oder rufen Sie uns unter 0 7 32 / 30 26 87 an. Wir informieren Sie dann individuell, ob eine Lieferung an die von Ihnen gewünschte Versandadresse außerhalb unseres regulären Liefergebietes möglich ist sowie ggf. über die Versanddauer und die anfallenden Lieferkosten.
Versandkosten
Lieferungen im Inland (ÖSTERREICH):
Versandkosten 6,90 € bei einem Bestellwert von unter 50 EUR.
Ab einem Bestellwert von 50 EUR liefern wir versandkostenfrei.
Falls wir Ihre Bestellung aus logistischen Gründen in mehrere Lieferungen aufteilen, entstehen Ihnen keine zusätzlichen Versandkosten für die nachfolgenden Lieferungen. Die Versandkosten werden vor einer Online-Bestellung im Warenkorb berechnet und ausgewiesen und auf der Rechnung gesondert ausgewiesen.
Akzeptierte Zahlungsmittel
- SEPA-Basislastschrift
- PayPal
- Rechnung
- Vorkasse
- Nachnahme (nur bei Lieferungen im Inland).
- Kreditkarte
Wir behalten uns ausdrücklich vor, die Zahlart Vorauskasse einzusetzen oder vor Auslieferung der Ware einen Nachweis der Zahlung zu verlangen, sofern wir hierzu aufgrund eines erhöhten Risikos der Nichterfüllung berechtigt sind.
Versand
Die Lieferung erfolgt per Paketdienst ausschließlich an Werktagen.
Der Kunde erhält rechtzeitig mit dem Versand eine Versandbestätigung.
Die Lieferzeiten ergeben sich aus den jeweiligen Angaben zum Produkt.
Die Versanddauer berechnet sich wie folgt:
Die Frist für die Lieferung beginnt bei Zahlung per Vorkasse am Tag nach Erteilung des Zahlungsauftrags an das überweisende Kreditinstitut. Bei allen anderen Zahlungsarten beginnt die Frist am Tag nach Vertragsschluss zu laufen. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen am Lieferort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der darauf folgende Werktag.