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Teilnahmebedingungen zum Green Week Glücksrad 2025

 I. Allgemeine Informationen zu dem Glücksrad
Dieses Glücksrad wird durchgeführt von der Xaver Scheule GmbH – Riedweg 12, 87757 Kirchheim, Deutschland (nachfolgend „X.Scheule" oder „wir“ genannt). Die Teilnahme ist kostenlos und verpflichtet nicht dazu, Produkte der X. Scheule GmbH, insbes. der Marke LEXA in Anspruch zu nehmen oder gar diese zu kaufen. Die Xaver Scheule GmbH ist alleiniger Verantwortlicher. Bitte richten Sie Anfragen im Zusammenhang mit diesem Gewinnspiel an die Xaver Scheule GmbH.

II. Wann findet das Glücksrad statt /Wie lange kann ich daran teilnehmen?
Das Green Week Glücksrad 2025 findet von 27.11. bis 01.12.2025 statt. Eine Teilnahme ist nur während dieses Zeitraumes möglich.

 III. Wer darf an dem Glücksrad 2025 teilnehmen?
Berechtigt an dem Glücksrad teilzunehmen, ist jede natürliche Person ab 18 Jahren, die ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland, Österreich oder der Schweiz hat. Die Teilnahme muss in eigenem Namen erfolgen. Von der Gewinnspielteilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter der Xaver Scheule GmbH sowie deren Angehörige.

IV. Was gibt es zu gewinnen?

Jede*r Teilnehmer*in hat pro Tag die Möglichkeit, einen Gutschein zu gewinnen: 

1. Gewinn: Gutschein: 10 % Rabatt  
2. Gewinn: Gutschein: 5 € Rabatt - Mindestbestellwert: 50 €
3. Gewinn: Gutschein 5 % Rabatt
4. Gewinn: Gutschein 10 € Rabatt - Mindestbestellwert: 100 €
5. Gewinn: Gutschein 15 € Rabatt - Mindestbestellwert: 150 €

Der Erhalt der Sofortgewinne und Rabatte ist an den Kauf eines Produktes gekoppelt. Jeder Teilnehmer kann pro Tag nur einmal am LEXA Glücksrad drehen und darf nur einen Gutschein einlösen. Die Gutscheine sind nicht mit anderen Rabatten kombinierbar.


V. Was muss ich bei der Teilnahme beachten?
Nachfolgend erfahren Sie, wie oft und auf welche Art Sie an dem Glücksrad teilnehmen können sowie was Sie weiter bei der Teilnahme zu beachten haben.

1. Wie oft kann ich teilnehmen und/oder gewinnen?
Sie können täglich an unserem Glücksrad teilnehmen und das Glücksrad drehen. Allerdings hat jede/r Teilnehmer*in nur einmal pro Tag eine Gewinnmöglichkeit.

2. Wie nehme ich teil?
Die Teilnahme erfolgt durch die Eingabe der E-Mail Adresse und den Klick auf den Button "Drehen". Wenn das Glücksrad stoppt, erhalten Sie den entsprechenden Gutschein oder eine Niete. Zudem erhalten Sie durch die Eingabe der E-Mail Adresse die Möglichkeit den LEXA Horseletter zu abonnieren. Hierfür erhalten Sie eine separate E-Mail mit der Bitte um Double-Opt-In. Sollten Sie bereits zum LEXA Horseletter registriert sein oder kein Interesse an unserem Angebot haben, können Sie diese E-Mail ignorieren.
3. Wie erfahre ich, ob ich bei einer Verlosung etwas gewonnen habe?
Die Gewinner*innen der Verlosungen werden direkt nach dem Dreh am Glücksrad über einen möglichen Gewinn benachrichtigt. Der Gewinn bzw. der Gutscheincode ist direkt und sofort ersichtlich.

4. Kann ich mir die Gewinne bar auszahlen lassen?
Eine Barauszahlung sowohl hinsichtlich der Gutscheine als auch der Produkte ist ausgeschlossen.

VI. Wie lange kann ich einen Gutschein einlösen? Wann verfällt ein Verlosungsgewinn?
Verfall eines Gewinns Der Gewinn ist nur am Tag der Teilnahme und somit am Gewinntag gültig. Er muss noch am selben Tag eingelöst werden.


VII. Und was ist mit dem Schutz meiner Daten?
Wie wir Ihre bei der Durchführung des Gewinnspiels uns bekanntgegebenen personenbezogenen Daten verarbeiten, erfahren Sie in unserer gesonderten Datenschutzinformation unter https://www.lexa-pferdefutter.de/wir-helfen-ihnen/datenschutz-valentinstag/ . Wir möchten aber auch hier darauf hinweisen, dass das Gewinnspiel auch auf unserer Facebook Fanpage beworben und begleitet wird. Dabei werden die Gewinner*innen anonymisiert auf unserer Facebook Fanpage veröffentlicht.

VIII. Haftung und Ausschluss des Rechtsweges
Wir behalten uns das Recht vor, diese Teilnahmebedingungen ggf. auch unangekündigt zu ändern oder das Glücksrad ohne Ankündigung zu beenden, sofern sachliche oder rechtliche Gründe dieses erfordern. Das gilt vor allem dann, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung nicht mehr gewährleistet werden kann. Jegliche Schadensersatzverpflichtung im Zusammenhang mit dem Glücksrad, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beschränkt. Das gilt nicht für die Verletzung von Leben oder Gesundheit. Durchführung und Ermittlung der Gewinner*innen erfolgen unter Ausschluss des Rechtsweges.

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